Blühstreifen und Blühinseln

In verschiedenen Studien konnte gezeigt werden, dass auf angesäten Blühstreifen bzw. – flächen deutlich mehr Bienen anzutreffen sind, als in der übrigen Agrarlandschaft (Carvell 2007, Kohler 2008, Büro Schwenninger 2009-2011). So nimmt sowohl die Artenzahl als auch die Individuendichte an Bienen mit der Anzahl blühender Kräuter in Blühstreifen zu. Mehrjährige Mischungen mit einer großen Anzahl an Pflanzenarten bereichern damit das Nahrungsangebot für Wildbienen effektiver als einjährige Mischungen und können somit mehr Bienenarten fördern.

Auch auf geeigneten Flächen ist ein gut vorbereitetes feinkrümeliges und unkrautfreies Saatbett eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen eines Blühstreifens bzw. einer Blühfläche. Es müssen sechs bis acht Wochen für die Vorbereitung des Saatbetts eingeplant werden, damit mittels Pflügen und Eggen eine mechanische Unkrautbekämpfung erfolgen kann und der Boden gut abgesetzt ist (Arbeitsgruppe Ackerbau, 2008).

Blühstreifen des EBZ, 6 Wochen nach Aussaat

Blühstreifen EBZ 2018, 6 Wochen nach Aussaat
Foto: Halfwassen

Blühstreifen des EBZ, ca. 1 Jahr nach Aussaat

Etwa 1 Jahr später
Foto: Halfwassen

Hinweise für größere Wiesen / Blühstreifen

Siehe CORINNE BUCH & ARMIN JAGEL: „Schmetterlingswiese, Bienenschmaus und Hummelmagnet – Insektenrettung aus der Samentüte?“

Als Alternativen zur unbedachten Samenaussaat in der Landschaft werden folgende Maßnahmenpakete vorgeschlagen:

  • Wiesen zunächst extensivieren: zweischürige Mahd von Glatthaferwiesen im Juni und Spätsommer, Abtransport und Verwertung des Mahdgutes, keine oder höchstens geringe Düngung.
  • Bei ausbleibendem Erfolg hinsichtlich des anvisierten Blütenreichtums Anreicherung mit Regiosaatgut nach Anleitung, alternativ Mahdgutübertragung oder Anreicherung mit Heudrusch aus der Region.
  • Bei einer Aussaat Arten wählen, die dem Naturraum und dem Standort angepasst sind: ggf. Literaturrecherche und eigene Kombinationen zusammenstellen, die von den Standardlisten der Regiosaatgutanbieter abweichen (vgl. BUCH 2019). Einjährige Akzeptanzarten wie Klatsch-Mohn und Kornblume sind in der Wiese nicht nötig.
  • Wichtig: Dokumentation der Maßnahme, v. a. der verwendeten Arten, anschließend möglichst Monitoring.
  • Langfristige naturschutzkonforme Pflege solcher Flächen sichern, z. B. durch entsprechende Pachtverträge, Flächenerwerb, Ausgleichsflächen etc.
  • Bei Obstwiesen: Grünland und Säume bei der Einrichtung, Entwicklung und Pflege stärker berücksichtigen.
  • Umweltbildung und Information: Geduld einfordern! Informieren, dass es bis zum Erfolg einige Jahre dauert, dieser aber nachhaltig ist (vgl. UNTERLADSTETTER 2017, 2019, Abb. 31).
  • Säume und Randstreifen schaffen, Grünlandsäume einmal jährlich im Spätsommer mähen oder alternierend alle zwei Jahre, so dass ein Teil über den Winter stehen bleibt.
  • Grünlandsäume nicht mulchen, sondern abräumen!
  • Erhalt von arten- und blütenreichen urbanen Standorten wie Brachflächen und Friedhöfen.
  • Ackerrandstreifen, bevorzugt in Äckern mit Wintergetreide. Zunächst in Ackerrandstreifenprogramme überführen und beobachten, was noch aus der Samenbank aufwächst, da die Samenbank in Äckern bedeutend langlebiger ist als im Grünland! Weder Pestizide noch Dünger anwenden. Nur nach Ausbleiben des Erfolgs lückig mit Regiosaatgut einsäen.